Außerordentliche oder fristlose Kündigung


Hier muss der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des kündigungsrelevanten Sachverhaltes die Kündigung aussprechen.

Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, den Betriebsrat innerhalb dieser Frist über die tragenden Gründe der jeweiligen Kündigung anzuhören.

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag:
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Telefon: 0365-2900974
E-Mail: rahofmann(at)freenet.de

Termine nach vorheriger telefonischer Absprache möglich. Weitere Termine außerhalb dieser Zeiten ebenfalls möglich.