Außerordentliche oder fristlose Kündigung
Hier muss der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des kündigungsrelevanten Sachverhaltes die Kündigung aussprechen.
Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, den Betriebsrat innerhalb dieser Frist über die tragenden Gründe der jeweiligen Kündigung anzuhören.