Hinweise zur Rechtsberatung
Sie können sich von einem Anwalt beraten oder vertreten lassen. Der Anwalt setzt sich zunächst für Sie mit den anderen Parteien (Forderungsstellern, Rechtsverletzern) in Verbindung und macht Ihre Forderungen geltend oder wehrt unberechtigte Forder-ungen ab.
Der Anwalt vertritt Sie insbesondere auch bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Interessen, er erhebt Klage für Sie, legt Rechtsmittel ein, betreibt die Zwangs-vollstreckung oder das gerichtliche Mahnverfahren.
Zu Ihrem ersten Termin bringen Sie bitte alle Unterlagen mit, die Ihr Anliegen betreffen. Dies können sein: Vertragsunterlagen, Vereinbarungen, Verträge, Urkunden, sonstige Schreiben, bisheriger Schriftverkehr, Rechnungen, Kündigungsschreiben, Briefe von einer Behörde oder einem Gericht.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so bringen Sie bitte den Namen und Anschrift Ihrer Versicherung, sowie Unterlagen, aus denen die Vertragsnummer hervorgeht mit.
Was kostet mein Recht?
Der Gesetzgeber hat eine sogenannte Erstberatungsgebühr eingeführt. Diese beträgt höchstens 230,00 €.
Wenn der Anwalt von dieser Erstberatungsgebühr abweichen will kann dies gleichfalls nur im Rahmen einer schriftlichen Honorarvereinbarung geschehen.