Das Gesetz schützt den Arbeitnehmer
Die Aussichten für einen günstigen Ausgang sind durchaus vielversprechend. Schließlich muß das kündigende Unternehmen beweisen, dass der Gekündigte auf keinen Fall an anderer Stelle im Betrieb zu beschäftigen ist.
Wenn der Kläger vor dem Arbeitsgericht Recht bekommt, muss ihn der alte Arbeitgeber weiterbeschäftigen.
Doch soweit kommt es selten.
Die meisten Kündigungsschutzprozesse enden vorzeitig gegen Zahlung einer Abfindung.