Das Gesetz schützt den Arbeitnehmer


Die Aussichten für einen günstigen Ausgang sind durchaus vielversprechend. Schließlich muß das kündigende Unternehmen beweisen, dass der Gekündigte auf keinen Fall an anderer Stelle im Betrieb zu beschäftigen ist.

Wenn der Kläger vor dem Arbeitsgericht Recht bekommt, muss ihn der alte Arbeitgeber weiterbeschäftigen.

Doch soweit kommt es selten. Die meisten Kündigungsschutzprozesse enden vorzeitig gegen Zahlung einer Abfindung.

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag:
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Telefon: 0365-2900974
E-Mail: rahofmann(at)freenet.de

Termine nach vorheriger telefonischer Absprache möglich. Weitere Termine außerhalb dieser Zeiten ebenfalls möglich.