Die Höhe der Abfindung

Wie viel Geld der Arbeitnehmer dabei erwarten kann, richtet sich nach dem Einkommen und der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Regelmäßig wird hier ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Vergleichsregelung vereinbart; die meisten Gerichte orientieren sich an diesem Betrag.

Frei verhandelt werden kann aber auch eine höhere Abfindung.Immerhin gehen beim Empfang des Geldsegens Teile der Abfindung am Fiskus vorbei. Die Staffelung der Freibeträge reicht von 7.200 bis 11.000 Euro, je nach Alter des Arbeitnehmers und Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Um den Weg durch die Instanzen zu vermeiden, bieten Arbeitgeber nicht selten zusammen mit der Kündigung einen Aufhebungsvertrag an. Doch Vorsicht: Wenn Sie am Abschluss eines Aufhebungsvertrages mitwirken, droht die Sperrung des Arbeitslosengeldes. Achten Sie also stets darauf, dass die Kündigung nur vom Arbeitgeber ausgeht, und unterschreiben Sie keine Vereinbarungen, bevor Ihnen ein Kündigungsschreiben mit entsprechendem Wortlaut zugegangen ist. Auch wenn bei der Kündigung die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden, erhalten Sie erst einmal kein Arbeitslosengeld. In diesem Fall "ruht" Ihr Anspruch allerdings nur bis zum Ende der Kündigungsfrist, im Gegensatz zur Sperrfrist wird der Anspruchszeitraum nicht verkürzt.

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