Mutterschutz
Dieser Kündigungsschutz gilt grundsätzlich auch vor Arbeitsantritt. Wenn dem neuen Arbeitgeber längere Zeit keine Mitteilung von der Schwangerschaft gemacht und kein ärztliches Zeugnis übersandt wurde, droht allerdings der Verlust des Schutzes.
Geht die Kündigung vor Schwangersschaftsbeginn zu, ist sie wirksam, auch wenn die Kündigungsfrist innerhalb des geschätzten Zeitraums abläuft.