Inhaberwechsel
Bei einem Betriebsübergang an einen neuen Inhaber genießt der Arbeitnehmer bezüglich übergangsbedingter Kündigungen ein Jahr lang Kündigungsschutz.
Während dieser Zeit ist jede betriebsbedingte Kündigung wegen des überganges unwirksam. Kündigungen aus anderen Gründen bleiben davon unberührt.